Die Stadtküche verstehen wir als Ort, wo randständige Menschen sich auf unverbindliche Art über weitere Dienstleistungen der Suchthilfe informieren können.
Damit unsere Klienten in den Genuss des Mittag- und Nachtessens gelangen, die Stadtküche mit Alkoholausschank betreten dürfen sowie Wundversorgung und Spritzentausch beanspruchen können, benötigen sie einen Wohnsitz in den Bezirken Olten, Gösgen, Gäu, Thal, Dorneck oder Thierstein.
